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VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 06.02773 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Schadenersatz wg. Verletzg. d. Fürsorgepflicht durch auf eigenen Antrag des Beamten erfolgte Ruhestandsversetzung; nicht ausreichendes Bemühen hins. anderweitiger Verwendungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 06.02773
Die Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG), die vom Gesetz- und Verordnungsgeber zu beachten sind (Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, RN 355; BVerfG, E. v. 2.12.1958, 1 BvL 27, 55, BVerfGE 8, 332 ff., 356).